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Sachverständiger | Leistungen | Kontakt |
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Erhard Hänsch anerkannter Sachverst. für Sportschiffahrt Oechelhaeuserstr. 6 06846 Dessau-Roßlau |
Bewertung von Booten und Yachten |
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Sachverständigen-Büro Frank Linnert Ihr Partner für alle Fälle im KFZ.-wesen, der Sportschifffahrt und Flüssiggastechnik Greifswalder Str. 198 10405 Berlin |
Bewertung von Booten und Yachten |
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Karl Freude Sachverst. für Boote Klosterstr. 12 17389 Anklam |
Bewertung von Booten und Yachten |
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Gunnar Pihl Traditionsschiffe Karolinenstr. 26 20357 Hamburg |
Bewertung von Booten und Yachten |
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Havarie-Sachverständigenbüro Röhl GmbH Kleine Johannisstr. 6 20457 Hamburg |
Bewertung von Booten und Yachten |
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Carstens & Schües GmbH & Co. Schiffahrt, Versicherung, Schiffe Am Sandtorkai 1 20457 Hamburg |
Bewertung von Booten und Yachten |
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Pillekamp Nautischer Sachverständiger Admiralitätstr. 58 20459 Hamburg |
Bewertung von Booten und Yachten |
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Werner Uhsadel Wassersportfahrzeuge Wilschenbrucher Weg 96 21335 Lüneburg |
Bewertung von Booten und Yachten |
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Stephan Semmerling Yachtbau u.-schiffahrt Borsteler Chaussee 13B 22453 Hamburg |
Bewertung von Booten und Yachten |
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Sachverständiger – der unabhängige Experte
Wann benötigt man einen Sachverständigen
Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist dann angezeigt, wenn die eigene Sachkunde für die Beurteilung einer relevanten Frage nicht ausreicht, z.B. Bewertung einer Immobilie, eines Unternehmens, eines Schmuckstückes, im Schadensfall Ermittlung des Verursachers, der Schadenshöhe und Feststellung der Maßnahmen zur Beseitigung. Oft lassen sich mit einem Gutachten Streit und Prozesse vermeiden. Wer für mehrere hunderttausend Euro ein Haus oder eine Wohnung kauft, tut gut daran, ein paarhundert Euro für eine sachverständige Besichtigung zu investieren. Sie sind gut angelegt.
Was kostet und wer bezahlt den Gutachter
Die Kosten des Sachverständigen trägt grundsätzlich der Auftraggeber. Die Stundesätze liegen zwischen € 50,00 und € 150,00. Im Prozess trägt der Verlierer die Kosten des Gutachters. Gerichtlich bestellte Sachverständige werden nach dem JVEG entschädigt.
Auswahl des Sachverständigen
Sachverständige sind Experten, die auf ihrem Fachgebiet über eine besondere Sachkunde verfügen. Dazu gehört die entsprechende Ausbildung und eine mehrjährige Erfahrung. Sie müssen unabhängig einen vorgelegten oder festgestellten Sachverhalt beurteilen können und ihr Gutachten in Wort und Schrift nachvollziehbar darstellen können.
Ob ein Sachverständiger öffentlich oder gerichtlich bestellt, gem. ISO 9001 weltweit anerkannt, gem. ISO 17024 EU-zertifiziert, als staatlich anerkannter oder als Freier Sachverständiger tätig ist, sagt über seine Qualifikation nichts aus. Entscheidend ist, dass er für den konkreten Fall die erforderliche Sachkunde besitzt.
Ein Sachverständiger für das Bauwesen, der sich z.B. auf Feuchtigkeitsschäden spezialisiert hat, muss sich nicht notwendigerweise die Tragfähigkeit von Industrieböden beurteilen können.
Das Sachverständigengutachten ist für den Ausgang eines Prozesses oft entscheidend. Ein Immobiliensachverständiger, der ein Gebäude falsch bewertet, kann großen Schaden anrichten.
Die richtige Auswahl des Sachverständigen ist deswegen von entscheidender Bedeutung.
Die bei hier gelisteten Sachverständigen geben nicht nur den Fachbereich, auf dem sie zugelassen oder bestellt sind, an, sondern darüber hinaus die konkreten Gebiete, auf denen sie arbeiten und Erfahrung haben.
Für Sachverständige: