Für Rechtsanwälte

 

interLEX - Service für Rechtsanwälte - Leistungsangebot


  1. Terminsvertreter-Gemeinschaft/Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten

    Die Mitglieder einer Korrespondenzgemeinschaft erwarten voneinander und wissen sich selbst dazu verpflichtet, Korrespondenzmandate mit derselben Sorgfalt wie eigene Mandate zu bearbeiten. Die Vergabe von Korrespondenzmandaten nach den passenden Tätigkeitsschwerpunkten hat sich bewährt.

    Korrespondenzmandate sind keine Eintagsfliegen, der Austausch innerhalb einer Gemeinschaft gewährleistet ein ungefähres Gleichgewicht zwischen vergebenen und erhaltenen Mandaten.

    Die erweiterte Postulationsfähigkeit macht den Korrespondenzanwalt (oder Terminsvertreter) nicht überflüssig. Wann lohnt es sich, einen auswärtigen Termin selbst wahrzunehmen?

    Abrechnungsprobleme bei Korrespondenzmandaten werden durch einheitliche AGBen vermieden.

    Die Gemeinschaften von Korrespondenzanwälten bestehen seit 1992. Das Modell hat sich bewährt.



  2. Fachanwaltsuche im Internet

    Die Zulassung neuer Fachanwaltsbezeichnungen und die steigende Zahl der Fachanwälte sind Ausdruck zunehmender beruflicher Spezialisierung.

    Der beim Mandanten für alle Probleme zuständige Rechtsanwalt gehört immer mehr der Vergangenheit an. Die Auswahl des Rechtsanwalts orientiert sich zunehmend an seiner Spezialisierung.

    Dies erfordert ein neues Marketing. Der Rechtsanwalt ist gezwungen, seine speziellen Fähigkeiten bekannt zu machen.

    Das Internet hat sich längst als Informationsbörse etabliert – auch bei der Suche nach Fachanwälten und Rechtsanwälten mit Schwerpunkten.

    Die Fachanwaltssuche hilft dem informierten Rechtssuchenden, einen Fachanwalt für sein spezifisches Problem in seiner Nähe zu finden.



  3. Anwaltsuche im Internet

    Die interaktive Anwaltssuche ist ein Mittler zwischen Rechtsanwälten ohne Fachanwaltszulassung und Rechtssuchenden, für deren Problem es den richtigen Rechtsanwalt zu finden gilt.

    Der Laie muss sein Problem nicht dem richtigen Rechtsgebiet zuordnen, womit er häufig überfordert sein dürfte, sondern wird über verständliche Stichworte zu dem ihn betreffenden Schwerpunktgebiet und damit zu dem „richtigen“ Rechtsanwalt geführt.

    Die Aufteilung der Schwerpunktgebiete richtet sich nach praktischen Bedürfnissen. Beispielsweise wird im Verkehrsrecht nicht ein Fachmann für Schadensregulierung, ein weiterer für das Verkehrsstrafrecht und schließlich ein solcher für Führerscheinsachen geboten. Der Mandant braucht dafür einen Anwalt. Das Verkehrsrecht ist ein Schwerpunkt.

    Jeder anwaltliche Teilnehmer hat für seinen Schwerpunkt oder seine Fachanwaltszulassung Gebietsschutz im Bereich seiner Postleitzahl. Wird sein Postleitgebiet aufgerufen, so werden nicht in Rotation drei oder fünf Anwälte angezeigt, sondern nur der eine Teilnehmer. Bei anderen Postleitzahlen wird er so lange angezeigt, bis die eines anderen Teilnehmers der eingegebenen näher ist.