Sachverständiger Musikinstrumente

 

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Sachver­ständiger Leistungen Kontakt
Rißler Arnold
Glockensachverständiger
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03119 Welzow
Glocken
  • 035751 27060
Schulz Christoph
Orgel und Glockensachverständiger
Stecklenberger Str. 3
06502 Neinstedt
Glocken
  • 03947 772274
Bode Hermann
Orgel- u. Glocken
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31135 Hildesheim
Glocken
  • 05121 513061
Launhardt Thomas
Zupfinstrumentenmacherhandwerk
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35578 Wetzlar
Glocken
  • 06441 444444
Hauk Thomas Glockensachverständiger
Auf der alten Breide 14
48301 Nottuln
Glocken
  • 02502 2269018
Borgelt Andreas
Sachverständiger
Ohrbecker Str. 15
49205 Hasbergen
Glocken
  • 0177 8283840
Kurt Enßle u. Ursl Belz-Enßle Orgelsachverständiger,
Kleincomburger Weg 23
74523 Schwäbisch Hall
Glocken
  • 0791 48169
Issig Dipl.-Ing. Siegfried
Glockensachverständiger
Klingenstr. 25
97265 Hettstadt
Glocken
  • 0931 463615

Sachverständiger – der unabhängige Experte

Wann benötigt man einen Sachverständigen
Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist dann angezeigt, wenn die eigene Sachkunde für die Beurteilung einer relevanten Frage nicht ausreicht, z.B. Bewertung einer Immobilie, eines Unternehmens, eines Schmuckstückes, im Schadensfall Ermittlung des Verursachers, der Schadenshöhe und Feststellung der Maßnahmen zur Beseitigung. Oft lassen sich mit einem Gutachten Streit und Prozesse vermeiden. Wer für mehrere hunderttausend Euro ein Haus oder eine Wohnung kauft, tut gut daran, ein paarhundert Euro für eine sachverständige Besichtigung zu investieren. Sie sind gut angelegt.


Was kostet und wer bezahlt den Gutachter
Die Kosten des Sachverständigen trägt grundsätzlich der Auftraggeber. Die Stundesätze liegen zwischen € 50,00 und € 150,00. Im Prozess trägt der Verlierer die Kosten des Gutachters. Gerichtlich bestellte Sachverständige werden nach dem JVEG entschädigt.


Auswahl des Sachverständigen
Sachverständige sind Experten, die auf ihrem Fachgebiet über eine besondere Sachkunde verfügen. Dazu gehört die entsprechende Ausbildung und eine mehrjährige Erfahrung. Sie müssen unabhängig einen vorgelegten oder festgestellten Sachverhalt beurteilen können und ihr Gutachten in Wort und Schrift nachvollziehbar darstellen können.


Ob ein Sachverständiger öffentlich oder gerichtlich  bestellt, gem. ISO 9001 weltweit anerkannt, gem.  ISO 17024 EU-zertifiziert, als staatlich anerkannter oder als Freier Sachverständiger tätig ist, sagt über seine Qualifikation nichts aus. Entscheidend ist, dass er für den konkreten Fall die erforderliche Sachkunde besitzt.

Ein Sachverständiger für das Bauwesen, der sich z.B. auf Feuchtigkeitsschäden spezialisiert hat, muss sich nicht notwendigerweise die Tragfähigkeit von Industrieböden beurteilen können.

Das Sachverständigengutachten ist für den Ausgang eines Prozesses oft entscheidend. Ein Immobiliensachverständiger, der ein Gebäude falsch bewertet, kann großen Schaden anrichten.

Die richtige Auswahl des Sachverständigen ist deswegen  von entscheidender Bedeutung.

Die bei hier gelisteten Sachverständigen geben nicht nur den Fachbereich, auf dem sie zugelassen oder bestellt sind, an, sondern darüber hinaus die konkreten Gebiete, auf denen sie arbeiten und Erfahrung haben.