Sachverständiger Betriebs- und Geschäftsausstattung

 

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Sachver­ständiger Leistungen Kontakt
Dipl.Kfm. Heinrich-Wilhelm Wemmel
öffentlich bestellter Sachverständiger (seit 1989)
Karl-Liebknrecht-Str. 26
19395 Karow
Betriebsausfallschäden, Arzt- und Zahnarztpraxen, Bewertung beweglicher Wirtschaftsgüter
Dipl.Kfm. Heinrich-Wilhelm Wemmel
öffentlich bestellter Sachverständiger (seit 1989)
Bürgermeister-Spitta-Allee 11
28329 Bremen
Betriebsausfallschäden, Arzt- und Zahnarztpraxen, Bewertung beweglicher Wirtschaftsgüter
Frielingsdorf & Partner GbR
Arzt-u. Zahnarztpraxen
Widenmayerstr. 29
80538 München
Arzt- und Zahnarztpraxen
  • 089 21096950
Meindl Dr. & Wenk W.
Arzt-u. Zahnarztpraxen
Willy-Brandt-Platz 20
90402 Nürnberg
Arzt- und Zahnarztpraxen
  • 0800 8810880
Wenk, Werner, ö.b.u.v. Sachverständiger
Arzt- und Zahnarztpraxen
Pfrontener Str. 18
90455 Nürnberg
Arzt- und Zahnarztpraxen
  • 0911 882180
Wenk Werner Sachverständiger für Arztpraxen u. Apotheken
Ostendstr. 196
90482 Nürnberg
Arzt- und Zahnarztpraxen
  • 0911 9833770

Sachverständiger – der unabhängige Experte

Wann benötigt man einen Sachverständigen
Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist dann angezeigt, wenn die eigene Sachkunde für die Beurteilung einer relevanten Frage nicht ausreicht, z.B. Bewertung einer Immobilie, eines Unternehmens, eines Schmuckstückes, im Schadensfall Ermittlung des Verursachers, der Schadenshöhe und Feststellung der Maßnahmen zur Beseitigung. Oft lassen sich mit einem Gutachten Streit und Prozesse vermeiden. Wer für mehrere hunderttausend Euro ein Haus oder eine Wohnung kauft, tut gut daran, ein paarhundert Euro für eine sachverständige Besichtigung zu investieren. Sie sind gut angelegt.


Was kostet und wer bezahlt den Gutachter
Die Kosten des Sachverständigen trägt grundsätzlich der Auftraggeber. Die Stundesätze liegen zwischen € 50,00 und € 150,00. Im Prozess trägt der Verlierer die Kosten des Gutachters. Gerichtlich bestellte Sachverständige werden nach dem JVEG entschädigt.


Auswahl des Sachverständigen
Sachverständige sind Experten, die auf ihrem Fachgebiet über eine besondere Sachkunde verfügen. Dazu gehört die entsprechende Ausbildung und eine mehrjährige Erfahrung. Sie müssen unabhängig einen vorgelegten oder festgestellten Sachverhalt beurteilen können und ihr Gutachten in Wort und Schrift nachvollziehbar darstellen können.


Ob ein Sachverständiger öffentlich oder gerichtlich  bestellt, gem. ISO 9001 weltweit anerkannt, gem.  ISO 17024 EU-zertifiziert, als staatlich anerkannter oder als Freier Sachverständiger tätig ist, sagt über seine Qualifikation nichts aus. Entscheidend ist, dass er für den konkreten Fall die erforderliche Sachkunde besitzt.

Ein Sachverständiger für das Bauwesen, der sich z.B. auf Feuchtigkeitsschäden spezialisiert hat, muss sich nicht notwendigerweise die Tragfähigkeit von Industrieböden beurteilen können.

Das Sachverständigengutachten ist für den Ausgang eines Prozesses oft entscheidend. Ein Immobiliensachverständiger, der ein Gebäude falsch bewertet, kann großen Schaden anrichten.

Die richtige Auswahl des Sachverständigen ist deswegen  von entscheidender Bedeutung.

Die bei hier gelisteten Sachverständigen geben nicht nur den Fachbereich, auf dem sie zugelassen oder bestellt sind, an, sondern darüber hinaus die konkreten Gebiete, auf denen sie arbeiten und Erfahrung haben.